Behandlungsablauf & Abrechnung

Praxisablauf


Behandlungen finden nach vorheriger Terminvereinbarung in meinen Räumlichkeiten in Grasberg bei Neukirchen statt. Seit dem Juni 2024 biete ich auch Hausbesuche im Landkreis Donau-Ries an.

Gerne können Sie Ihre Termine online via Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch vereinbaren.

Sollten Sie mich telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte Name, Telefonnummer und Ihr Anliegen, ich werde mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vor dem Betreten der Praxis, vor dem Termin


Bitte informieren Sie mich zeitnah vorab, wenn Sie akute Krankheitssymptome haben, die auf eine Infektionskrankheit hindeuten.

Dazu gehören: Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Abgeschlagenheit, Hautausschläge, Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Durchfall, Übelkeit, Erbrechen.

Beim Betreten


Bitte kommen Sie möglichst alleine zum Termin.

Im Eingangsbereich steht Handdesinfektionsmittel bereit, welches Sie bitte beim Betreten der Räumlichkeiten verwenden.

Gerne können Sie Ihr eigenes Handtuch als Unterlage für die Liege mitbringen.


Für Hausbesuche solle es die Möglichkeit geben, in einem Raum ungestört arbeiten zu können. Der Platz zur Nutzung einer Behandlungsliege sollte zur Verfügung stehen.

Abrechnung


Mein Honorar berechnet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und den eingesetzten Therapien.

Der mittlere Stundensatz liegt bei 80,00 EUR. Nach der ersten Stunde rechne ich im Viertelstundentakt ab.

Für die Schmerztherapie nach Liebscher und Bracht liegt das Honorar pro Termin á 60 Minuten bei 100,00 EUR.


Die Hypnose rechne ich als Pauschale ab. Für den Ersttermin liegt der Preis bei 170,00 EUR, Folgetermin bei 120,00 EUR.


Als Heilpraktikerin bin ich gem. § 4 Nr. 14 a UStG von der Umsatzsteuer befreit, die Rechnungslegung erfolgt netto.


Einige Kranken- und Zusatzkassen übernehmen die Leistungen für Heilpraktiker nach Abrechnung gem. dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) teilweise. Bitte stimmen Sie sich hierzu im Vorfeld mit Ihrer zuständigen Kranken- oder Zusatzkasse ab.

Da das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker seit dem Jahr 1985 nicht mehr angepasst wurde und somit leider keine Kostendeckung mehr erreicht werden kann, setze ich eine Mischkalkulation aus Stunden- und Ziffernsatz an. Der als Stundensatz abgerechnete Anteil ist erfahrungsgemäß nicht erstattungsfähig.


Beachten Sie bitte, dass mein Honorar unabhängig von der Übernahme Dritter (beispielsweise Zusatzversicherung) anfällt. Die Rechnung wird durch Sie per Banküberweisung an mich beglichen, eine Abrechnung mit Dritten erfolgt im Nachgang zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung.


Die Rechnungslegung erfolgt im Nachgang des Termins mit Zahlungsziel 10 Tage nach Rechnungsdatum. 

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